Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer fragen sich derzeit, ob sie ihre Storen bald ersetzen oder noch warten sollen. Ein wichtiger Grund, jetzt zu handeln, liegt in der Steuerpolitik: In der Schweiz steht die Abschaffung des Eigenmietwerts bevor – und damit der Wegfall wichtiger Steuerabzüge.
Wer seine Storen noch vor 2028 erneuert, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. In diesem Beitrag erklären wir, warum das so ist – und worauf Sie achten sollten.
1. Wie Sie heute mit Renovationen Steuern sparen
Werterhaltend oder wertvermehrend?
Nicht alle Renovationen lassen sich von den Steuern abziehen. Entscheidend ist, ob es sich um werterhaltende oder wertvermehrende Arbeiten handelt:
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Werterhaltend: Ersatz oder Instandhaltung, damit der bisherige Zustand erhalten bleibt – zum Beispiel der Austausch von alten oder defekten Storen durch gleichwertige Modelle.
→ Diese Kosten sind steuerlich abzugsfähig. -
Wertvermehrend: Verbesserungen, die den ursprünglichen Zustand übertreffen – etwa der Einbau von Luxus- oder Automatikstoren.
→ Diese Ausgaben gelten als Investitionen und sind steuerlich nicht sofort abzugsfähig.
Pauschalabzug oder effektive Kosten?
Die meisten Kantone erlauben, zwischen einem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Kosten zu wählen:
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Pauschalabzug: Ein fixer Prozentsatz (meist 10–20 %) des Eigenmietwerts.
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Effektiver Abzug: Sie ziehen die tatsächlichen Unterhaltskosten gemäss Rechnungen ab – oft die bessere Wahl, wenn Sie grössere Arbeiten planen.
Beispiel:
Ersetzen Sie Ihre alten Lamellenstoren durch gleichwertige neue, können Sie die Ausgaben als werterhaltenden Unterhalt geltend machen. Wenn Sie hingegen auf motorisierte Smart-Home-Storen umsteigen, gilt nur der Basisanteil als abziehbar – der Komfortzuwachs ist wertvermehrend.
2. Was sich ab 2028 ändert: Das Ende des Eigenmietwerts
Der Eigenmietwert heute
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer versteuern müssen – so, als würden sie ihre Immobilie vermieten. Dafür dürfen sie im Gegenzug Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen.
Die Reform
Die Schweiz schafft den Eigenmietwert voraussichtlich ab 2028 ab. Damit entfallen gleichzeitig die bisherigen steuerlichen Abzüge für Unterhalt und Hypothekarzinsen.
Das bedeutet konkret:
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Keine Abzüge mehr für werterhaltende Renovationen
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Kein steuerlicher Vorteil mehr durch grössere Sanierungen
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Viele Hausbesitzer müssen Investitionen künftig vollständig selbst tragen
Die Handelszeitung schreibt treffend:
«Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sollten jetzt noch investieren – solange sich Sanierungen steuerlich absetzen lassen.»
3. Warum Sie jetzt handeln sollten
Bis spätestens 2027 gelten die alten Regeln. Das ist Ihre Chance, Investitionen clever zu planen:
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Steuern sparen: Werterhaltende Storen-Erneuerungen sind heute noch abzugsfähig.
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Komfort gewinnen: Neue Storen verbessern Raumklima, Energieeffizienz und Einbruchschutz.
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Planungssicherheit: Nach 2028 sind die steuerlichen Vorteile weg – das kann je nach Kanton mehrere Tausend Franken ausmachen.
Beispielrechnung:
Wenn Sie Storen für CHF 12’000 ersetzen und der Abzug anerkannt wird, sparen Sie bei einem Grenzsteuersatz von 30 % rund CHF 3’600 an Steuern. Nach 2028 wäre diese Ersparnis verloren. (Beispiel ohne Gewähr).
4. Tipps für Ihre Storen-Sanierung
a) Planung über mehrere Jahre
Teilen Sie grössere Arbeiten auf zwei Jahre auf. So können Sie jährlich Unterhaltskosten abziehen und die Steuerbelastung gleichmässig senken.
b) Kombination mit Energie-Massnahmen
Wenn Sie gleichzeitig Fenster, Beschattung oder Fassade erneuern, lassen sich mehrere werterhaltende Massnahmen bündeln – mit zusätzlichem Abzugspotenzial.
c) Dokumentation ist alles
Bewahren Sie alle Rechnungen, Offerten und Beschreibungen auf. Damit kann das Steueramt klar erkennen, dass es sich um eine werterhaltende und nicht um eine wertvermehrende Massnahme handelt.
d) Beratung lohnt sich
Fragen Sie beim Steuerberater oder direkt beim Steueramt Ihres Kantons nach. Oft kann eine kurze Rücksprache klären, welche Anteile abzugsfähig sind.
5. Spaltenstein Storen: Ihr Partner für die clevere Modernisierung
Bei Spaltenstein Storen Luzern profitieren Sie von über 10 Jahren Erfahrung, präziser Beratung und Schweizer Qualitätsarbeit. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Storen:
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technisch und optisch zu modernisieren,
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energetisch zu optimieren und
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steuerlich klug zu planen.
Ob Ersatz, Renovation oder Neuanlage – wir zeigen Ihnen, welche Lösungen in Ihrer Situation Sinn machen und sich noch vor 2028 steuerlich auszahlen.
Fazit: Jetzt handeln, doppelt profitieren
Wer seine Storen jetzt ersetzt, profitiert gleich doppelt:
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Steuerlich, solange der Eigenmietwert noch gilt.
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Langfristig, dank besserem Komfort, Energieeffizienz und Werterhalt der Immobilie.
Nutzen Sie die verbleibenden Jahre bis 2028 und sichern Sie sich den steuerlichen Vorteil.
Spaltenstein Storen unterstützt Sie von der Beratung bis zur fachgerechten Montage – zuverlässig, lokal und mit Schweizer Qualität.
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